WAS IST DIE EEG-UMLAGE UND WIE WIRD SIE BERECHNET?
Die Vergütungssätze für die Stromerzeugung aus den geförderten, erneuerbaren Energiearten liegen höher als der am Großhandelsmarkt zu erzielende Strompreis. Somit sind die Kosten des EEG (die Zahlungen an die Betreiber der erneuerbaren Anlagen) größer als die Erlöse (Verkauf des Stroms über die Strombörse). Die jährlich entstehende Lücke wird über die EEG-Umlage auf die Stromendverbraucher verteilt.
Die EEG-Umlage wird zum Stichtag 15. Oktober eines Jahres auf Basis von Prognosewerten für das Folgejahr berechnet. Zunächst wird der EEG-Umlagebetrag wie folgt ermittelt (am Beispiel für das Jahr 2017 in Mrd. Euro):
Dieser EEG-Umlagebetrag wird dann auf den sogenannten "Letztverbraucherabsatz" (eine prognostizierte Energiemenge) umgelegt.
Die Berechnung für das Jahr 2017 lautet: 23,98 Mrd. Euro EEG-Umlagebetrag werden auf 348,5 TWh Stromverbrauch (der für die sog. "EEG-pflichtigen Letztverbraucher" erwartet wird) verrechnet und es ergibt sich eine EEG-Umlage in Höhe von 6,880 Cent pro kWh.