Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Zahlen
WAS IST DAS EIGENTLICHE ZIEL DES EEG?
Ziel ist es, den Anteil von erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung (Brutto-Inlandsstromverbrauch) bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.

In §1 (1) des Gesetzes sind hierzu vier wichtige Meilensteine definiert:
  • 35 Prozent bis zum Jahr 2020
  • 50 Prozent bis zum Jahr 2030
  • 65 Prozent bis zum Jahr 2040
  • 80 Prozent bis zum Jahr 2050
FÜR DIESE STROMERZEUGUNGSARTEN FINDET DAS EEG ANWENDUNG




  • Windenergie (onshore und offshore)
  • Biomasse (inkl. dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen)
  • Solarenergie
  • Wasserkraft
  • Geothermie
  • Gase (Deponie-, Klär-, Grubengase)
WAS IST DIE EEG-UMLAGE UND WIE WIRD SIE BERECHNET?
Die Vergütungssätze für die Stromerzeugung aus den geförderten, erneuerbaren Energiearten liegen höher als der am Großhandelsmarkt zu erzielende Strompreis. Somit sind die Kosten des EEG (die Zahlungen an die Betreiber der erneuerbaren Anlagen) größer als die Erlöse (Verkauf des Stroms über die Strombörse). Die jährlich entstehende Lücke wird über die EEG-Umlage auf die Stromendverbraucher verteilt.

Die EEG-Umlage wird zum Stichtag 15. Oktober eines Jahres auf Basis von Prognosewerten für das Folgejahr berechnet. Zunächst wird der EEG-Umlagebetrag wie folgt ermittelt (am Beispiel für das Jahr 2017 in Mrd. Euro):
Dieser EEG-Umlagebetrag wird dann auf den sogenannten "Letztverbraucherabsatz" (eine prognostizierte Energiemenge) umgelegt. Die Berechnung für das Jahr 2017 lautet: 23,98 Mrd. Euro EEG-Umlagebetrag werden auf 348,5 TWh Stromverbrauch (der für die sog. "EEG-pflichtigen Letztverbraucher" erwartet wird) verrechnet und es ergibt sich eine EEG-Umlage in Höhe von 6,880 Cent pro kWh.
JÄHRLICHE ENTWICKLUNG DER EEG-UMLAGE (in Cent pro Kilowattstunde)
Die EEG-Umlage ist seit Einführung des Erneuerbare Energien Gesetzes von Jahr zu Jahr gestiegen. 2014 um 18,2% gegenüber den Vorjahr. Für 2015 ist die EEG-Umlage einmalig leicht zurückgegangen. In 2017 steigt sie wieder an, und zwar um 8,3 Prozent.
MONATLICHE ENTWICKLUNG DES EEG-KONTOS (in Mio. Euro)
Die monatlichen Kosten und Erlöse des Erneuerbare Energien Gesetzes werden in einem EEG-Konto saldiert dargestellt.
WAS IST UNTER DER DIREKTVERMARKTUNG ZU VERSTEHEN?
Im Allgemeinen verkauft ein Anlagenbetreiber seinen durch das EEG geförderten Strom an einen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, amprion, Tennet und TransnetBW). Er erhält hierfür die im Gesetz festgelegten Vergütungssätze ("Festvergütung").
Alternativ kann ein Anlagenbetreiber seinen Strom auch direkt an einen Verbraucher veräußern. Diese Option wird "Direktvermarktung" genannt. Den finanziellen Unterschied zwischen dem am Markt erzielten Strompreis und der festen EEG-Vergütung gleicht die sog. "Marktprämie" aus. Die Anlagenbetreiber können monatlich entscheiden, ob sie sich den Strom über das EEG vergüten lassen oder ob sie ihren Strom selbst vermarkten. Diese Alternative im Rahmen des EEG kann seit Anfang 2012 genutzt werden.
ENTWICKLUNG DER DIREKTVERMARKTUNGSKAPAZITÄTEN (in MW)
AKTUELLE VERTEILUNG
Stand: -
ENTWICKLUNG DER DIREKTVERMARKTUNGSMENGEN (in GWh)
AKTUELLE VERTEILUNG
Stand: -
FOLGENDE QUELLEN WERDEN ZUR ERSTELLUNG DIESER INFOGRAFIK VERWENDET
  • AG Energiebilanzen e.V. / www.ag-energiebilanzen.de
  • Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber / www.netztransparenz.de
  • Statistisches Bundesamt / www.destatis.de
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